Die Trust Gold International AG (TGI AG) aus Vaduz hat einen ersten Erfolg im Rechtsstreit mit der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht (FMA) erzielt. Die Beschwerdekommission der FMA hat mit Teilverfügung vom 12. August 2026 (FMA-BK 2026/08) einem Punkt der Beschwerde der TGI AG stattgegeben. Spielstand also: 1 zu 0 für die TGI AG.
Was hat die Kommission entschieden?
Im Kern der Entscheidung steht die Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit der sogenannten Rückführungsverfügung. Die FMA hatte mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet, dass die TGI AG die Kundengelder aus den Produkten „Customer Basic 2 %", „Sales Premium" und „Sofortrabatt" binnen vier Monaten nach Zustellung der Verfügung nicht mehr halten und daher zurückgeben muss. Ohne die nun ergangene Entscheidung hätte diese Anordnung sofort umgesetzt werden müssen, noch vor Abschluss des Beschwerdeverfahrens.
Genau das ist nun vom Tisch. Für diesen Punkt gilt die aufschiebende Wirkung der Beschwerde.
Was bedeutet das für die TGI AG?
Die TGI AG muss die von der Rückführungsverfügung betroffenen Kundengelder vorerst nicht zurücküberweisen und die zugrundeliegenden Verträge nicht rückabwickeln, solange das Beschwerdeverfahren läuft. Die Beschwerdekommission sah keine ausreichende Dringlichkeit, die eine sofortige Vollstreckung dieser Anordnung rechtfertigen würde.
„Die bloße vorübergehende Verwahrung der Gelder stellt für sich genommen keine Gefahr für das öffentliche Interesse dar."
Kernaussage der FMA-Beschwerdekommission
Wie begründet die Kommission?
Die Kommission wies darauf hin, dass Kunden ihr investiertes Kapital bereits jederzeit nach den bestehenden Vertragsbedingungen zurückfordern können. Die bereits angeordnete Veröffentlichung der Verfügung sei ausreichend, um die Interessen der Kunden während des laufenden Verfahrens vorläufig zu sichern.
Wie geht es weiter?
Das Hauptverfahren vor der FMA-Beschwerdekommission ist weiterhin anhängig. Die jetzt ergangene Teilverfügung betrifft ausschließlich die sofortige Vollziehbarkeit der Rückführungsverfügung. Eine endgültige Entscheidung über die Beschwerde der TGI AG gegen die Verfügung der FMA vom 26. Mai 2026 steht noch aus.
Schritte gegen Falschberichterstattung
Die TGI AG behält sich vor, alle rechtlich verfügbaren Maßnahmen gegen kreditschädigende Berichterstattung sowie gegen die Verbreitung falscher oder irreführender Tatsachenbehauptungen zu ergreifen. Dazu zählen medienrechtliche und zivilrechtliche Schritte gegen Publikationen, Plattformen und Einzelpersonen. Weitere Stellungnahmen sollen zu gegebener Zeit folgen.
Häufige Fragen
Was hat die FMA-Beschwerdekommission entschieden?
Mit Teilverfügung vom 12. August 2026 (FMA-BK 2026/08) wurde die sofortige Vollziehbarkeit der Rückführungsverfügung aufgehoben. Die Beschwerde der TGI AG hat in diesem Punkt aufschiebende Wirkung.
Muss die TGI AG jetzt Kundengelder zurückzahlen?
Nein. Solange das Beschwerdeverfahren läuft, muss die TGI AG die betroffenen Kundengelder nicht zurücküberweisen und die Verträge nicht rückabwickeln. Kunden können ihr Kapital weiterhin nach den bestehenden Vertragsbedingungen zurückfordern.
Ist das Verfahren damit beendet?
Nein. Das Hauptverfahren vor der FMA-Beschwerdekommission ist weiterhin anhängig. Eine endgültige Entscheidung über die Verfügung der FMA vom 26. Mai 2026 steht noch aus.
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